Ausbildung zum Jagdhund und Prüfungswesen
Doch Halt, unsere Hunde sind nicht nur schöne Familien- und Begleithunde. Nein, in Wirklichkeit sind sie nun mal Jagdhunde reinsten Blutes, was Sie im tägliche Umgang mit Ihrem Hund immer wieder feststellen werden. Sind Sie im Besitz eines Jagdscheines, so haben Sie die Möglichkeit Ihren Hund jagdlich auszubilden. Es gibt einige Prüfungen, die Sie mit Ihrem Hund absolvieren können.
Diese Prüfungen kann man grob in zwei Kategorien einteilen:
1.) Anlageprüfungen undZur ersten Kategorie zählt die Jugendsuche (JuS) oder Verbandsjugendprüfung (VJP). Mit diesen Prüfungen werden die jagdlichen Anlagen der Junghunde überprüft. Je nach Prüfungs- und Zuchtverein können sich hier die einzelnen Prüfungsfächer und deren Wichtung unterscheiden.2.) Prüfungen die für Jagd und Zucht erforderlich sind sowie Leistungsprüfungen.
Einzelheiten sind den entsprechenden Prüfungsordnungen zu entnehmen.
Zur zweiten Kategorie zählen Brauchbarkeit- (JEP), Herbstzuchtprüfung (HZP), Herbstaltersprüfung (HAP), Verbandsgebrauchshundprüfung (VGP), Einzelsuche (ES), Paarsuche (PS), Große Suche (GS) und Fieldttrail (FT). Neuerdings gibt es noch eine weitere Prüfung für Nicht-Vorstehhunde nach dem Schuß, die an Stelle der VGP abgelegt werden kann. Diese neue Prüfung ist auf einen Zeitraum von vier Jahren begrenzt, danach wird entschieden ob eine dauerhafte Einführung sinnvoll ist.
Als wichtiger Hinweis muß erwähnt werden, das für Hunde die für die Jagd eingesetzt werden sollen, unbedingt der Nachweis der bestandenen Brauchbarkeitsprüfung erbracht werden muß. Dies ist im Jagdgesetz so vorgeschrieben.
Alle anderen Prüfungen sind Leistungsprüfungen, die dazu dienen, den Ausbildungs- und Leistungsstand des Hundes zu dokumentieren.
Letztlich muß jeder Führer für sich und seinen Hund alleine entscheiden, wie weit er sich und seinen Hund fordern kann und wo die eigene Grenze ist.
Auch hat der Gesetzgeber eindeutig festgestellt welche Voraussetzungen
erfüllt sein müssen.