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    Ausbildung zum Jagdhund und Prüfungswesen  
     

    So, die Hürde ist geschafft. Ein Hundeführerlehrgang hat Mensch und Hund zu einem Team zusammen gefügt und beide haben gelernt sich besser zu verstehen und welche Aufgabenverteilung angesagt ist. Nun muß das Erlernte noch im täglichem Umgang auch ständig vertieft und präsent gehalten werden. Die Grundlagen sind gelegt.

    Doch Halt, unsere Hunde sind nicht nur schöne Familien- und Begleithunde. Nein, in Wirklichkeit sind sie nun mal Jagdhunde reinsten Blutes, was Sie im tägliche Umgang mit Ihrem Hund immer wieder feststellen werden. Sind Sie im Besitz eines Jagdscheines, so haben Sie die Möglichkeit Ihren Hund jagdlich auszubilden. Es gibt einige Prüfungen, die Sie mit Ihrem Hund absolvieren können.

    Diese Prüfungen kann man grob in zwei Kategorien einteilen:

    1.) Anlageprüfungen und

    2.) Prüfungen die für Jagd und Zucht erforderlich sind sowie Leistungsprüfungen.

    Zur ersten Kategorie zählt die Jugendsuche (JuS) oder Verbandsjugendprüfung (VJP). Mit diesen Prüfungen werden die jagdlichen Anlagen der Junghunde überprüft. Je nach Prüfungs- und Zuchtverein können sich hier die einzelnen Prüfungsfächer und deren Wichtung unterscheiden.

    Einzelheiten sind den entsprechenden Prüfungsordnungen zu entnehmen.

    Zur zweiten Kategorie zählen Brauchbarkeit- (JEP), Herbstzuchtprüfung (HZP), Herbstaltersprüfung (HAP), Verbandsgebrauchshundprüfung (VGP), Einzelsuche (ES), Paarsuche (PS), Große Suche (GS) und Fieldttrail (FT). Neuerdings gibt es noch eine weitere Prüfung für Nicht-Vorstehhunde nach dem Schuß, die an Stelle der VGP abgelegt werden kann. Diese neue Prüfung ist auf einen Zeitraum von vier Jahren begrenzt, danach wird entschieden ob eine dauerhafte Einführung sinnvoll ist.

    Als wichtiger Hinweis muß erwähnt werden, das für Hunde die für die Jagd eingesetzt werden sollen, unbedingt der Nachweis der bestandenen Brauchbarkeitsprüfung erbracht werden muß. Dies ist im Jagdgesetz so vorgeschrieben.

    Alle anderen Prüfungen sind Leistungsprüfungen, die dazu dienen, den Ausbildungs- und Leistungsstand des Hundes zu dokumentieren.

    Letztlich muß jeder Führer für sich und seinen Hund alleine entscheiden, wie weit er sich und seinen Hund fordern kann und wo die eigene Grenze ist.

    Auch hat der Gesetzgeber eindeutig festgestellt welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.  
     


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